Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

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Aufgabenfelder

Aufgaben

    Die VKA ist eine Spitzenorganisation im Sinne des Tarifvertragsgesetzes. In ihrer Satzung hat sie sich die Aufgaben gestellt, 

  • die Grundsätze der Tarifpolitik festzulegen,
  • Tarifverträge abzuschliessen,
  • verbindliche Richtlinien festzulegen oder zu vereinbaren,
  • für den Abschluss von Tarifverträgen durch die Mitglieder verbindliche Grundsätze festzulegen oder zu vereinbaren,
  • den Erfahrungsaustausch zwischen ihren Mitgliedern zu vermitteln.
 

1. Entgeltverhandlungen

Im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen die Entgeltverhandlungen, die wiederkehrend stattfinden. Die derzeitigen Entgelttarifverträge sind erstmals zum 31. Dezember 2009 kündbar. Der Abschluss der Lohnrunde hat auch für die Konjunktur Bedeutung. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen spielen ebenso wie die Ziele der Finanzpolitik eine Rolle. 

Eindeutigen Vorrang für die VKA hat die Unterstützung der kommunalen Verwaltungen und Unternehmen im Wettbewerb. Kommunale Dienstleistungen sind durchweg personalintensiv. In der Konkurrenz zu privaten Anbietern spielen die Personalkosten eine große Rolle. Die Sicherung der Konkurrenzfähigkeit kommunaler Unternehmen und Verwaltungen, aber auch die angemessene Bezahlung und der Erhalt der Attraktivität kommunaler Arbeitgeber bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entscheidende Gesichtspunkte in den Tarifverhandlungen. 

Die letzte Tarifrunde, die 2008 in Potsdam verhandelt wurde, brachte eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 50 Euro sowie 3,1 Prozent für das Jahr 2008. Für das Jahr 2009 wurde eine Erhöhung um 2,8 Prozent und eine Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro vereinbart. Die Arbeitszeit steigt im Tarifgebiet West einheitlich auf 39 Wochenstunden. Im Tarifgebiet Ost bleibt es bei der 40-Stunden-Woche. Abweichende und ergänzende Regelungen wurden für kommunale Krankenhäuser, Versorgungsbetriebe, Nahverkehrsbetriebe und Erzieherinnen/Erzieher vereinbart. 
    

        
 

2. Erneuerung des Tarifrechts - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Tarifverträge befassen sich unter anderem mit Bezahlung, Eingruppierung und Arbeitszeitregelungen. Die Tarifautonomie der Tarifvertragspartner hat den Sinn, jederzeit den Ausgleich der gegenseitigen Interessen gemeinsam zu gestalten und geänderten Anforderungen Rechnung zu tragen. Kommunale Verwaltungen und Unternehmen sind zunehmend vielen neuen Anforderungen ausgesetzt und stehen mit den Unternehmen des privaten Sektors im Wettbewerb.

Grundlage der ganz überwiegenden Zahl der Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der kommunalen Arbeitgeber ist seit dem 1. Oktober 2005 der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005. Er löst die bisher für die Angestellten und Arbeiter geltenden Tarifverträge (BAT/BAT-O und BMT-G/BMT-G-O) ab. 

Mit dem TVöD ist das Tarifrecht deutlich vereinfacht worden. Der Tarifvertrag bietet eine leistungs- und ergebnisbezogene Bezahlung sowie mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit. Durch die Spartenorientierung ergeben sich außerdem mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Bereiche und Betreibe des kommunalen öffentlichen Dienstes. 

Die vom Bürger gewünschte Verbesserung der kommunalen Dienste und die Entbürokratisierung, die Durchdringung aller Arbeitsabläufe mit Informations- und Kommunikationstechnik, die verbesserte wirtschaftliche Orientierung (Effizienz), der Wunsch nach erfolgreicher und ergebnisorientierter Betriebsführung (Effektivität) stehen dabei im Vordergrund. Entsprechend diesen Zielen gehört auch das Tarifrecht stets erneut auf den Prüfstand. 

Für das umfassende Reformwerk TVöD war der spartenspezifische Tarifvertrag der kommunalen Versorgungsunternehmen (Stadtwerke) ein wichtiger Schritt. Der "Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V)" unterstützt eine moderne Betriebsführung und war ein Zeichen der Reform- und Innovationsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. 

Es folgten weitere spartenspezifische Tarifverträge und die Aufnahme spezifischer Regelungen in den TVöD für die Bereiche Verwaltung, Krankenhäuser, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgung. Mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund wurde im August 2006 erstmal ein arztspezifischer Tarifvertrag für die kommunalen Krankenhäuser abgeschlossen. 

Die VKA unterstützt die 16 kommunalen Arbeitgeberverbände auf Landesebene bei dem Abschluss ergänzender landesbezirklicher Tarifverträge, für die auch gerade der TVöD weitergehende Spielräume geschaffen hat. 

            

 

3. Zusatzversorgung

Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Unternehmen erhalten als betriebliche Altersversorgung eine "Zusatzversorgung" nach den Versorgungstarifverträgen. Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, die Beschäftigten von Bund, Ländern und Gemeinden zugute kommt, wird von den kommunalen Zusatzversorgungskassen und von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verwaltet. Kommunale Verwaltungen und Unternehmen werden von kommunalen Zusatzversorgungskassen, die ihrerseits in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. zusammengeschlossen sind, betreut.

Die Regelungen zur Zusatzversorgung finden sich im Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) vom 1. März 2002, der für den Großteil der kommunalen Zusatzversorgungskassen gilt, sowie in dem Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) vom 1. März 2002, der für die VBL und die Zusatzversorgungskasse im Saarland gilt.

Die Finanzierung der Zusatzversorgung erfolgt durch Umlagen (gegebenenfalls unter Inanspruchnahme steuer- und sozialversicherungsfreier Sanierungsgelder) bzw. durch kapitalgedeckte Beiträge.

Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes gewährt Versorgungsleistungen auf Basis eines Betriebsrentenmodells (sog. Punktemodell). Das Punktemodell hat das bis zum 31. Dezember 2000 in der Zusatzversorgung geltende Gesamtversorgungssystem abgelöst. Wurde früher die Versorgungsleistung endgehaltsbezogen definiert, so spiegelt jetzt die nach dem Punktemodell gewährte Versorgungsleistung die berufliche Karriere des einzelnen Versicherten wider. Beschäftigte erhalten Versorgungspunkte in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Entgelt. Dabei werden jeweils Anwartschaften in Form von Versorgungspunkten in der Höhe begründet, die sich bei einer Gesamtbeitragsleistung in ein kapitalgedecktes System in Höhe von vier Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ergeben würde. 

Seit der Reform der Zusatzversorgung im Jahr 2001 dürfen die Zusatzversorgungskassen neben der Betriebsrente des öffentlichen Dienstes auch eine freiwillige Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung anbieten. Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst können somit die Möglichkeiten der steuerlich geförderten Altersvorsorge nutzen. Im Bereich des kommunalen öffentlichen Dienstes kann dies auch durch Entgeltumwandlung geschehen. Die Grundlagen hierzu sind speziell im Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 geregelt.

        
 

4. Europäischer Sozialer Dialog

Artikel 138 und 139 des Vertrags von Amsterdam räumen den Sozialpartnern auf der Ebene der Europäischen Union das Recht ein, „den Dialog zur Herstellung vertraglicher Beziehungen einschließlich des Abschlusses von Vereinbarungen zu führen“. Sozialpartner sind der Europäische Gewerkschaftsbund (European Trade Union Confederation - ETUC), der Arbeitgeberverband der europäischen Industrie (Union of Industrial and Employers’ Confederations of Europe - UNICE) und der europäische Arbeitgeberverband der öffentlichen Unternehmen (Centre Europeen des Entreprises a Participation Publique et des Entreprises d’Interet Economique General - CEEP).

Der Soziale Dialog umfasst neben den Tarifverhandlungen im engeren Sinne, die das Ziel haben, „collective agreements“ zu vereinbaren, auch den Meinungsaustausch über alle Themen der Arbeitswelt von europaweiter Dimension, gemeinsame Seminare, Informationsveranstaltungen.

CEEP hat Untergliederungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die VKA ist Mitglied der deutschen Sektion des CEEP und hat dort die Sprecherfunktion für den sozialen Dialog inne.
 
Neben dem übergreifenden Sozialen Dialog, der sich mit Themen wie die Gleichstellung der Geschlechter (gender mainstreaming), Stress am Arbeitsplatz (workrelated stress), Telearbeit, Gewalt und Belästigung (violence and harrassment) etc. befasst, gibt es für einzelne Sparten den spartenspezifischen Sektoralen Sozialen Dialog. 

Nach langen Verhandlungen ist es gelungen, die deutschen Nahverkehrsunternehmen über den CEEP in den Sektoralen Sozialen Dialog zum öffentlichen Nahverkehr (Urban Transport) einzubinden. Insbesondere deutsche und österreichische Nahverkehrsunternehmen haben sich in der Urban Transport Association (UTA) zusammengeschlossen. Deren Generalberichterstatter, Gisbert Schlotzhauer (BOGESTRA), führt die Gespräche im Sektoralen Sozialen Dialog ÖPNV.

Vor kurzem sind zwei weitere Sektorale Soziale Dialoge etabliert worden. Zum einen der Sektorale Soziale Dialog zum Themenkreis „Local and Regional Goverment“ an dem arbeitgeberseitig der CEMR Employers Platform (Arbeitgeberplattform im Rat der Europäischen Gemeinden) beteiligt ist. Die VKA hat dort, ohne Mitglied zu sein, das Recht zur Teilnahme. Zum anderen der Sektorale Soziale Dialog „Krankenhäuser“ in dem Vertreter der VKA unmittelbar mitarbeiten.

    
 

5. Erfahrungsaustausch

Neben der prioritären Aufgabe der VKA, die Tarifpolitik fortzuentwickeln und entsprechende Tarifverträge abzuschließen, besteht Bedarf zum Erfahrungsaustausch in allen Arbeitgeberangelegenheiten.

Eine unmittelbare Beteiligung der Städte und kommunalen Unternehmen erfolgt in den Mitgliedverbänden.

Der Erfahrungsaustausch setzt sich in den Gremien der VKA fort. Dort geht es um 

  • Überprüfung des Verwaltungs- und Betriebsgeschehens zur Klärung, welche Tarifverträge, Dienst-/Betriebsvereinbarungen oder arbeitsvertragliche Regelungen bestehen,
  • Auseinandersetzung mit neuen Arbeitsmethoden,
  • Befassung mit der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung,
  • Erfahrungsaustausch der Prozessvertreter,
  • sonstige Arbeitgeberangelegenheiten.

Erfahrungsaustausch findet ferner durch Rundschreiben an die Mitgliedverbände und durch Informationsveranstaltungen statt.

    
 
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Allerheiligentor 2-4, 60311 Frankfurt am Main, info@vka.de