Mitgliederversammlung |
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Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der VKA. Sie besteht aus den Vertretern der 16 Mitgliedverbände, die diese nach einem bestimmten Quotenschlüssel entsenden. Derzeit gehören der Mitgliederversammlung 57 stimmberechtigte Repräsentanten der kommunalen Verwaltungen und Betriebe aus ganz Deutschland an.
Mitglied - mit beratender Stimme - sind auch der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund.
Ferner gehören der Mitgliederversammlung als Gäste das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Finanzen, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband an.
Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Präsident der VKA, Dr. Thomas Böhle, Berufsmässiger Stadtrat der Landeshauptstadt München. Erster Stellvertreter des Präsidenten ist Bürgermeister Harald Seiter, Wörth am Rhein, Zweiter Stellvertreter des Präsidenten ist Landrat Thomas Leuchert, Bad Doberan.
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung liegen in den grundlegenden organisatorischen und tarifpolitischen Entscheidungen des Verbandes, insbesondere dem Abschluss und der Kündigung von Tarifverträgen.
