Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Mindestlöhne für die Pflegebranche in Kraft

Ab dem 1. August 2010 gilt für die Beschäftigten in der Pflegebranche ein Mindestlohn: 8,50 Euro (Tarifgebiet West) und 7,50 Euro (Tarifgebiet Ost).

 

Frankfurt am Main. Für die Beschäftigten in der Pflegebranche gilt seit 1. August 2010 ein Mindestlohn. Das Bundeskabinett hat die entsprechende „Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ im Juli 2010 beschlossen.

Die VKA ist für die kommunalen Pflegeeinrichtungen Mitglied der Kommission, die den Mindestlohn entwickelt und der Bunderegierung einstimmig vorgeschlagen hat. In der Kommission waren außerdem die Gewerkschaft ver.di, die kirchlichen Träger Diakonie und Caritas sowie private Arbeitgeber vertreten.

Entsprechend der Empfehlung der Kommission beträgt der Mindestlohn ab dem 1. August 2010 für Pflegkräfte in Altenheimen und der ambulanten Krankenpflege 8,50 Euro (Tarifgebiet West) und 7,50 Euro (Tarifgebiet Ost). Bereits vereinbart ist, dass der Mindestlohn in zwei Stufen auf 9,00 Euro (West) bzw. 8,00 Euro (Ost) im Juli 2013 steigt.

 

 

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