Hauptaufgabe der VKA ist das Schaffen von Tarifrecht und somit das Aushandeln von Tarifverträgen. In Kooperation mit seinen Mitgliedverbänden schließt der Spitzenverband Tarifverträge über Entgelt, Arbeitszeit, Eingruppierung und weitere Themen ab.
Vieles änderte sich durch die Einführung des TVöD. Bei den Tarifrunden geht es nicht mehr, wie noch zu BAT-Zeiten meist üblich, ausschließlich um die Entgeltfrage („Lohnrunde“). Neben Entgelt geht es um vielfältige andere Themen wie zum Beispiel die Arbeitszeit, die leistungsorientierte Bezahlung, Eingruppierungsfragen und spartenspezifische Regelungen.
Zusätzlich zu Entgelt- und Eingruppierungsverhandlungen regelt die VKA unter anderem die Zusatzversorgung für Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst, beteiligt sich am Europäischen Sozialen Dialog und setzt sich auf verschiedensten Ebenen für ein modernes Tarifrecht der Kommunen und ihrer Unternehmen ein.