Die Anforderungen an das Tarifrecht für den öffentlichen Dienst haben sich über die Jahrzehnte stark gewandelt. Die VKA unterstützt diesen Prozess mit einem modernen Tarifrecht. Seit dem 1. Oktober 2005 gilt für die kommunalen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie für die Tarifbeschäftigten des Bundes ein neues Tarifrecht – der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Er regelt die wesentlichen Arbeitsbedingungen, insbesondere das Entgelt und die Arbeitszeit.
Das umfassende Reformwerk setzte Maßstäbe:
Bei der Entwicklung des neuen Tarifrechts standen die von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschten Verbesserungen der kommunalen Dienste und die Entbürokratisierung im Mittelpunkt. Kommunale Verwaltungen und Unternehmen sind vielfältigen Anforderungen ausgesetzt und stehen mit den Unternehmen des privaten Sektors im Wettbewerb. Dies galt es zu berücksichtigen.
Der TVöD löste die früher für die Angestellten und Arbeiter geltenden Tarifverträge (BAT/BAT-O und BMT-G/BMT-G-O) ab. Ein wichtiger Schritt für die Reform war der spartenspezifische Tarifvertrag der kommunalen Versorgungsunternehmen (Stadtwerke), der bereits im Jahr 2000 vereinbart wurde. Der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) unterstützt eine moderne Betriebsführung und war ein Zeichen der Reform- und Innovationsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Es folgten weitere spartenspezifische Tarifverträge und die Aufnahme spezifischer Regelungen in den TVöD für die Bereiche Verwaltung, Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgung.
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