Die Entgeltordnung zum TVöD

Ein Meilenstein in der Modernisierung des öffentlichen Tarifrechts war die Einführung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum 1. Oktober 2005. Mit dem Abschluss der Entgeltordnungsverhandlungen im Rahmen der Tarifrunde 2016 ist dieser Reformprozess zu Ende gebracht worden.

Den Wortlaut der Entgeltordnung finden Sie in den durchgeschriebenen Fassungen zum TVöD der jeweiligen Dienstleistungsbereiche der VKA.

Kurzübersicht zu den wesentlichen Neuregelungen

Bei der neuen Entgeltordnung sind im Vergleich zum bisherigen Eingruppierungsrecht bei zahlreichen Berufen dort Veränderungen vorgenommen worden, wo sich die tatsächlichen Anforderungen an die Tätigkeit geändert haben. In nennenswertem Umfang wurden nicht mehr zeitgemäße bisherige Tätigkeitsmerkmale gestrichen.

Auf folgende Änderungen gegenüber dem bisherigen Eingruppierungsrecht ist besonders hinzuweisen:

  • Öffnung der Entgeltgruppen 4 und 7 auch für den Bereich der ehemaligen Angestellten. Diese waren bisher den ehemaligen Arbeitern vorbehalten.
  • Einstiegseingruppierung von Beschäftigten mit mindestens dreijähriger Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechender Tätigkeit grundsätzlich in Entgeltgruppe 5.
  • Aufteilung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c.
  • Einstiegseingruppierung von Beschäftigen mit einem Bachelorabschluss grundsätzlich in Entgeltgruppe 9b.
  • Gleichstellung der Masterabschlüsse mit den wissenschaftlichen Hochschulabschlüssen alter Art.
  • Neue Entgelttabelle für den Pflegebereich und neue Eingruppierungsmerkmale für die Berufe im Gesundheitswesen.
  • Neue Eingruppierungsmerkmale
    • für die Beschäftigten bei den Sparkassen,
    • im IT-Bereich,
    • für Beschäftigte im Rettungsdienst und bei den Leitstellen,
    • im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst,
    • für Schulhausmeister.
  • Anwendung der allgemeinen Eingruppierungsmerkmale auf die Beschäftigten in Büchereien und Archiven sowie im Fremdsprachendienst.

Es bleibt bei der Abschaffung von Bewährungs-, Zeit-, und Tätigkeitsaufstiegen. Sämtliche bisherigen Vergütungsgruppenzulagen sind gestrichen worden.

Das Inkraftsetzen zum 1. Januar 2017 hatte den Kommunen und kommunalen Unternehmen eine Vorlaufzeit zur Umsetzung der neuen Eingruppierungsregelungen gegeben.

Seit dem 1. März 2017 erfolgen Höhergruppierungen stufengleich. Durch die stufengleiche Höhergruppierung ist ausgeschlossen, dass Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe einer niedrigeren Stufe als in ihrer Ausgangsentgeltgruppe zugeordnet sind.

Diese Regelungen finden auf Höhergruppierungen, die im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung erfolgen, keine Anwendung.

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