Die Entgeltordnung zum TVöD
Die Modernisierung des öffentlichen Tarifrechts geht weiter. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) war der erste wichtige Schritt. Der zweite Schritt zur Vollendung der Reform ist die Entwicklung einer neuen Entgeltordnung.
Das jetzige Eingruppierungsrecht ist Ergebnis jahrzehntelanger unterschiedlichster Entwicklungen. Die letzten Eingruppierungsregelungen wurden Anfang der 90’er Jahre vereinbart. Viele Eingruppierungsmerkmale sind längst überholt – zum Beispiel der medizinisch-technische Bereich in den Krankenhäusern oder die Datenverarbeitung. Neue Berufe und Tätigkeitsfelder sind entstanden, die im jetzigen Eingruppierungsrecht nicht abgebildet werden.
Beschluss der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung der VKA hat in ihrer Herbstsitzung am 12. November 2010 in Wolfsburg den aktuellen Stand der Verhandlungen zur Entgeltordnung beraten. Einstimmig hat sie folgenden Beschluss gefasst:
- Die Mitgliederversammlung der VKA verurteilt die fehlende Bereitschaft der Gewerkschaften zu einer zukunftsorientierten Neuregelung des Eingruppie-rungsrechts. Mit Maximalforderungen haben sie die Verhandlungsgrundlage der Prozessvereinbarung vom 27. Februar 2010 verlassen.
- Die Mitgliederversammlung begrüßt einen pragmatischen Zugang im Sinne eines Relaunch des jetzigen Eingruppierungsrechts. Dieser soll sich an den bisherigen Regelungen orientieren, muss aber notwendige Modernisierungen im Eingruppierungsrecht ermöglichen. Das gilt insbesondere auch für die Flexibilität der Tätigkeitsmerkmale in den jeweiligen Sparten.
- Die Sparten-, d.h. insbesondere Wettbewerbsorientierung, muss Ziel einer Entgeltordnung zum TVöD bleiben. Sie muss auf dem System des TVöD beruhen und dessen Struktur abbilden. Für die kommunalen Arbeitgeber kommt es insgesamt auf Kostenneutralität an.
- Die vorläufige Zuordnung von ehemaligen Aufstiegsmerkmalen nach der Prozessvereinbarung (Nr. 7 Buchst. e) soll nicht rein schematisch, allein nach bisheriger Aufstiegsdauer, geschehen. Stattdessen ist ein inhaltlicher Zugang nach der Wertigkeit der Tätigkeit erforderlich.
- Einer qualifizierten Ausbildung kommt eine immer größere Bedeutung zu. Damit werden Grundlagen geschaffen, die für die Aufgabenerledigung innerhalb einer spezialisierten Arbeitswelt unerlässlich sind und auch zukünftig die Diskriminierungsfreiheit gewährleisten. Dies muss sich im Eingruppierungsrecht wiederfinden. Regelungen zur Gleichstellung „sonstiger Beschäftigter“ dürfen nicht zur Beliebigkeit und de facto zur Abschaffung des Ausbildungsbezugs führen. Die kommunalen Arbeitgeber wollen zwar Durchlässigkeit für Quereinsteiger. Dies muss aber in einem rechtssicheren System erfolgen.
- Die Mitgliederversammlung fordert die Gewerkschaften auf, die Entgeltord-nungsverhandlungen zügig und ergebnisorientiert zu führen. Taktisch geprägte Verhandlungen im Hinblick auf die von ihnen parallel mit der TdL geführten Verhandlungen sind damit unvereinbar.
Prozessvereinbarung zu den Verhandlungen der Entgeltordnung
Im Rahmen der Tarifrunde 2010 wurde eine Prozessvereinbarung zu den Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung zum TVöD vereinbart. Diese sieht vor, dass die Tarifvertragsparteien im Anschluss an die Tarifrunde die Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung mit folgenden Maßgaben fortsetzen:
- Grundlage der Verhandlungen sind die bisherigen Eingruppierungsgrundsätze, die Tätigkeitsmerkmale des Allgemeinen Teils der Anlage 1a zum BAT und die zusätzlichen Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Angestelltengruppen (einschließlich der Anlage 1b zum BAT) und die Eingruppierungsmerkmale der Arbeiterinnen und Arbeiter im Be-reich der VKA und des Bundes, aus denen allgemeine Merkmale, Beispiele und Funk-tionsmerkmale (Strukturelemente) für den besonderen Bedarf der Bundesverwaltung und der kommunalen Verwaltungen und Betriebe zu entwickeln sind.
- Die Entgeltordnung ist diskriminierungsfrei zu gestalten.
- Es wird ein einheitliches Eingruppierungsrecht für die früheren Angestellten und Arbeiterinnen/Arbeiter geschaffen.
- Die Entgeltordnung soll allgemeine berufliche Entwicklungen berücksichtigen.
- Die Entgeltordnung beruht auf dem System des TVöD.
Noch im Jahr 2010 sollen alle vorhandenen Eingruppierungsmerkmale analysiert werden, um entscheiden zu können, welche hiervon nach wie vor relevant bzw. welche aktualisiert oder gestrichen werden müssen. Auf Basis der gemeinsamen Ergebnisse sollen dann Grundfragen und Struktur der Entgeltordnung, insbesondere Aufbau des Allgemeinen Teils und der Besonderen Teile mit den Strukturelementen und spartenbezogene Merkmale geklärt werden und eine Verständigung auf die in den TVöD aufzunehmenden Eingruppierungsvorschriften sowie die Formulierung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale erfolgen.
Die Prozessvereinbarung sieht des Weiteren die Bildung einer Steuerungsgruppe auf Spitzenebene vor. Hier sollen die weiteren Arbeitsschritte koordiniert und bis zum 31. Dezember 2010 ein Zeitplan für die weiteren Verhandlungen über die einzelnen Berufsgruppen, Tätigkeitsfelder und Spartenspezifika vereinbart werden.
►► Prozessvereinbarung vom 27. Februar 2010