






Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst bestätigt: VKA begrüßt endgültige Zustimmung der Bundestarifkommissionen der Gewerkschaften zur Tarifeinigung vom 6. April 2025
Berlin. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) begrüßt die am 12. Mai erfolgte Bestätigung der Tarifeinigung für die rund 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Nach Abschluss der Mitgliederbefragung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist das am 6. April 2025 nach intensiven Verhandlungen und einem Schlichtungsverfahren erzielte Tarifergebnis nun endgültig verbindlich.
Bodenverkehrsdienste: Tarifeinigung zwischen Arbeitgebern und ver.di erzielt
Berlin. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) haben mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste an deutschen Flughäfen erzielt. Nach der gestern Abend erfolgten Zustimmung der Gewerkschaft zur Einigungsempfehlung aus dem Schlichtungsverfahren ist der Tarifabschluss bestätigt und steht lediglich unter dem Vorbehalt der endgültigen Annahme des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 6. April 2025. Der Abschluss umfasst ein umfangreiches Tarifpaket, das eine Mindestlaufzeit bis zum 31. März 2027 hat.
Bodenverkehrsdienste: Schlichtungsverfahren für zu Einigungsempfehlung für Arbeitgeber und ver.di
Berlin. In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste an deutschen Flughäfen konnten im Rahmen des Schlichtungsverfahrens eine Einigungsempfehlung erreicht werden. Diese empfiehlt für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ein umfassendes Tarifpaket.
Die VKA
Die VKA für einen starken öffentlichen Dienst: Wir verhandeln für die kommunalen Arbeitgeber mit den Gewerkschaften über Arbeitsbedingungen und Entgeltstruktur. Dabei gilt es, einerseits die Beschäftigten an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen, andererseits die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommunen und kommunalen Unternehmen nicht zu überstrapazieren.
Die VKA hat 16 Mitgliedverbände - die kommunalen Arbeitgeberverbände in den Bundesländern. Diesen sind die einzelnen kommunalen Arbeitgeber angeschlossen. Hierzu gehören:
- Städte, Gemeinden und Landkreise,
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen,
- Sparkassen,
- Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe,
- Nahverkehrsbetriebe,
- Flughäfen.
Präsidentin der VKA ist Karin Welge, Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen. Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Landrat des Landkreises Rottweil und Vorsitzender des Vorstands des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg, ist Erster Stellvertreter der Präsidentin. Die Position des Zweiten Stellvertreters der Präsidentin hat Roger Lewandowski, Landrat des Landkreises Havelland und Präsident des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Brandenburg, inne. Hauptgeschäftsführer der VKA ist Niklas Benrath.