Über uns

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeber in Deutschland. Wir vertreten rund 10.000 kommunale Arbeitgeber mit etwa 2,6 Millionen Beschäftigten – von der Stadtverwaltung bis zum Krankenhaus, von der Sparkasse bis zum Nahverkehrsbetrieb.

Unsere Mitglieder sorgen täglich dafür, dass das Leben in deutschen Städten und Gemeinden funktioniert: Sie holen den Müll ab, versorgen mit sauberem Wasser, kümmern sich um die Gesundheit der Menschen und halten den öffentlichen Nahverkehr am Laufen.

Was wir tun

Als Spitzenorganisation im Sinne des Tarifvertragsgesetzes haben wir klare Aufgaben:

  • Tarifverträge verhandeln und abschließen – insbesondere den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Grundsätze der Tarifpolitik festlegen für alle kommunalen Arbeitgeber
  • Verbindliche Richtlinien vereinbaren zu arbeitsrechtlichen Fragen
  • Erfahrungsaustausch fördern zwischen unseren 16 Mitgliedverbänden
  • Interessen vertreten gegenüber Gewerkschaften, Politik und anderen Organisationen

Dabei verstehen wir uns als verlässlicher Sozialpartner. Unsere Arbeitgeber wirtschaften nicht profitorientiert – die Gelder, die sie verwalten, stammen aus Steuern, Gebühren und Abgaben der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb gehen wir besonders verantwortungsbewusst damit um.
 

Unsere Mitglieder

Der VKA gehören 16 kommunale Arbeitgeberverbände aus allen Bundesländern an. Über diese sind die einzelnen kommunalen Arbeitgeber organisiert:

  • Verwaltung – Städte, Gemeinden und Landkreise
  • Krankenhäuser
  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen
  • Sparkassen
  • Versorgungsbetriebe – Stadtwerke und Energieunternehmen
  • Entsorgungsbetriebe
  • Nahverkehrsbetriebe und Häfen
  • Flughäfen
     

Unsere Geschichte in Kürze

1949 wurde die VKA von acht Gründungsverbänden ins Leben gerufen – nur vier Jahre nach Kriegsende war klar, dass der öffentliche Dienst neue, demokratische Strukturen für Tarifverhandlungen brauchte.

In den 1950er Jahren entstand mit dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) erstmals ein einheitliches Tarifwerk für praktisch den gesamten öffentlichen Dienst.

Mit der Wiedervereinigung 1990 kamen fünf neue ostdeutsche Mitgliedverbände hinzu. Seitdem arbeiten wir kontinuierlich daran, die Arbeitsbedingungen in Ost und West anzugleichen.

Die Jahrtausendwende brachte den größten Reformschub: 2005 löste der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) den jahrzehntealten BAT ab. Weg von starren, bürokratischen Regelungen hin zu flexiblen, modernen Tarifverträgen, die den kommunalen Arbeitgebern helfen, im Wettbewerb zu bestehen.
 

Rechtliche Grundlagen

Unsere Arbeit basiert auf der VKA-Satzung, die zuletzt im November 2023 aktualisiert wurde.

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