Die Mitgliederversammlung der VKA

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der VKA. Sie besteht aus den Vertretern der 16 Mitgliedverbände, die diese nach einem bestimmten Quotenschlüssel entsenden. Derzeit gehören der Mitgliederversammlung 57 stimmberechtigte Repräsentanten der kommunalen Verwaltungen und Betriebe aus ganz Deutschland an.

Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Präsidentin der VKA, Karin Welge, Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen. Die Stelle des Ersten Stellvertreters der Präsidentin hat Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Landrat des Landkreises Rottweil und Vorsitzender des Vorstands des Kommunalen Arbeitgeberverbands Baden-Württemberg, inne. Zweiter Stellvertreter der Präsidentin ist Landrat Roger Lewandowski (Landkreis Havelland).

Weitere Stellvertreter sind Kerstin Oster (Vorsitzende des Gruppenausschusses der VKA für Versorgungsbetriebe) und Dr. Hariolf Teufel (Vorsitzender des Gruppenausschusses der VKA für Sparkassen) und Wolfgang Heyl (Vorsitzender des Gruppenausschusses der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen).

Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung liegen in den grundlegenden tarifpolitischen Entscheidungen des Verbandes, insbesondere dem Abschluss und der Kündigung von Tarifverträgen.

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