Mindestlohn für die Pflegebranche steigt

Der Mindestlohn für die Beschäftigten in der Pflege soll steigen. Darauf hat sich die Pflegekommission am 4. September 2014 verständigt. Ab dem 1. Januar 2015 soll der Mindeststundenlohn demnach 9,40 Euro (Tarifgebiet West) bzw. 8,65 Euro (Tarifgebiet Ost) betragen. Für 2016 und 2017 sind weitere Erhöhungen vorgesehen.

Der Mindestlohn Pflege, der für den Bereich Altenpflege gilt, wird nicht durch einen Tarifvertrag festgelegt, sondern durch eine Pflegekommission des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ermittelt. Die VKA ist Mitglied in der Kommission. Dort sind außerdem die Gewerkschaft ver.di, die kirchlichen Träger sowie private Arbeitgeber vertreten.

Das BMAS hat angekündigt, auf Grundlage der einstimmigen Empfehlung der Kommission eine Verordnung zum neuen Pflegemindestlohn zu erlassen. Der Mindestlohn für die Pflegebranche wurde erstmals 2010 vereinbart.

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Die Tabelle der geplanten Erhöhungsschritte zum Download im Text:
 

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