Kommunale Arbeitgeber begrüßen Tarifeinheitsgesetz

VKA: „Schritt in die richtige Richtung“ / Klare gesetzliche Regeln für Arbeitskämpfe in der Daseinsvorsoge fehlen

Frankfurt am Main. Die kommunalen Arbeitgeber begrüßen das heute vom Bundestag verabschiedete Tarifeinheitsgesetz. „Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, gerade aus Sicht der kommunalen Arbeitgeber“, so Manfred Hoffmann, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). „Kommunale Arbeitgeber waren in den vergangenen Jahren mehrfach von Machtkämpfen konkurrierender Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes betroffen, zum Beispiel im Nahverkehr, an den Flughäfen oder in Krankenhäusern.“

Die VKA kritisiert, dass das Gesetz keine Regelungen für Arbeitskämpfe, insbesondere in der Daseinsvorsorge, vorsieht. Hoffmann: „Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infra¬strukturunternehmen können bei relativ geringem Aufwand mit weitreichenden Folgen bestreikt werden. Leidtragende sind dann in erster Linie unbeteiligte Dritte – Bürger, Patienten oder Fahrgäste im kommunalen Nahverkehr. Insbesondere für diese Bereiche brauchen wir klare und verlässliche Spielregeln für Arbeitskämpfe. Hier hat der Gesetzgeber heute eine Chance vertan.“ 
 


 
TOP