Kommunale Arbeitgeber können Forderungen der Gewerkschaften unmöglich erfüllen

Berlin. Die Arbeitgeber weisen darauf hin, dass die heute von den Gewerkschaften geforderten hohen Tarifsteigerungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht zu erfüllen sind und auf einer falschen Idee von den Möglichkeiten der kommunalen Betriebe beruhen.

„Die Forderungen würden für die kommunalen Arbeitgeber ein Kostenvolumen von über 6,5 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten. Durch die geforderte soziale Komponente von mindestens 200 Euro wären wir in den unteren Entgeltgruppen (bis EG 4) bei einer Steigerung von rund 9 Prozent. Die höchste Steigerungsrate läge hier sogar bei 11,42 Prozent. Dies passt nicht zur Realität in den Kommunen und kommunalen Betrieben. Die Kommunen sind mit 141 Mrd. Euro verschuldet. Außerdem herrscht ein Investitionsrückstand von rund 126 Mrd. Euro. Wir können nur Lösungen anbieten, die sich alle Kommunen leisten können und müssen die wachsende Kluft zwischen ärmeren und reicheren Kommunen berücksichtigen“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle.

„Der in jeder Tarifrunde behauptete Nachholbedarf und die Forderung nach einer sogenannten sozialen Komponente gehen an der Wirklichkeit vorbei. Die Tarifentgelte im öffentlichen Dienst sind von 2008 bis 2017 um 30 Prozent gestiegen, die Entgelte in der Gesamtwirtschaft nur um 25 Prozent. Und gerade die unteren Entgeltgruppen genießen gegenüber der Privatwirtschaft deutliche Vorteile“, führt Böhle weiter aus.

Die kommunalen Arbeitgeber machen stattdessen auf ein viel wichtigeres Ziel aufmerksam: Ihnen geht es darum, den gut funktionierenden öffentlichen Dienst im Sinne aller Menschen zu stärken und den Flächentarifvertrag zu sichern. „Wir müssen dafür sorgen, dass wir in den unteren Einkommensgruppen - die bereits auf sehr hohem Niveau liegen - noch konkurrenzfähig gegenüber privaten Anbietern bleiben. Bei weiterer Verteuerung besteht die Gefahr, dass bestimmte Berufsgruppen ganz aus dem öffentlichen Dienst verschwinden“, so VKA Hauptgeschäftsführer Klaus-Dieter Klapproth, „und wir müssen endlich verstärkt an die Beschäftigten in den oberen Entgeltgruppen denken: Fachkräfte, die wir im Zeitalter der Digitalisierung dringend benötigen und die vielen Kommunen fehlen. Deshalb wollen und müssen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften nach einem Konsens suchen, der der Realität in den Betrieben und am Markt entspricht“.

Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Kommunen und Bund beginnen am 26. Februar 2018 in Potsdam. Weitere Verhandlungstermine sind der 12./13. März sowie der 15./16. April 2018.

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