Kommunale Krankenhäuser warnen vor extremen Kostenbelastungen

Berlin. Die kommunalen Krankenhäuser sehen sich mit hohen Kostenbelastungen konfrontiert: Die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion streben Sonderregelungen für die Beschäftigten an. Danach sollen insbesondere bei Wechselschichtarbeit gesetzliche Pausenzeiten in die Arbeitszeit einberechnet werden. Die daraus resultierende hohe wirtschaftliche Belastung hätten die Krankenhäuser selbst zu tragen, denn durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ist keine ausreichende Refinanzierung gegeben. Dies stellen die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung fest.

In der Tarifrunde 2018 hatten sich die Verhandlungspartner darauf verständigt, etwa zur genannten Einberechnung der Pausen sowie zur Erhöhung des Samstagszuschlags Verhandlungen aufzunehmen. Geschäftsgrundlage dieser Verhandlungszusage war, dass die Refinanzierung der dadurch entstehenden Mehrkosten durch das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sichergestellt ist. Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft.

Nun zeigt sich: Die Regelungen des neuen Gesetzes gewährleisten keine ausreichende Refinanzierung, denn diese ist im Wesentlichen auf Tarifsteigerungen bei Pflegekräften begrenzt. Die von den Gewerkschaften angestrebten Sonderregelungen betreffen aber ganz überwiegend keine solchen Tarifsteigerungen. Auch sind sie nicht nur auf das Pflegepersonal beschränkt, sondern erstrecken sich auf weitere Beschäftigtengruppen.

„Eine umfassend gewährleistete Refinanzierung war die zentrale Grundlage für unsere Verhandlungszusage im April 2018. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bietet dafür in seiner jetzigen Form kein ausreichendes Fundament. Die entstehenden Belastungen würden daher für viele Kliniken den Rahmen des Machbaren sprengen.“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Klaus-Dieter Klapproth.

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