Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst: Verhandlungen von kommunalen Arbeitgebern und Marburger Bund bleiben ohne Ergebnis

Berlin. Die von kommunalen Arbeitgebern und Marburger Bund am Donnerstag vergangener Woche geführten Tarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst sind ohne Ergebnis geblieben.

Bei den im Mai dieses Jahres abgeschlossenen Verhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/ VKA) hatten die Vertragsparteien vereinbart, auch für die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu verhandeln. Für all jene Ärzte, die bei kommunalen Arbeitgebern außerhalb der Krankenhäuser beschäftigt sind, gilt der TVöD (Besonderer Teil Verwaltung). Tarifvertragsparteien sind ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion. Und genau hier liegt das Problem:

„Wir haben bereits bestehende Regelungen im TVöD für die Tätigkeiten der Ärztinnen und Ärzten in den Verwaltungen. Und wir haben ein Interesse daran, einheitliche Regelungen mit unseren Sozialpartnern zu vereinbaren. Mittlerweile liegt uns die Aufforderung von dbb beamtenbund und tarifunion vor, ebenfalls Verhandlungen für Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst führen zu wollen. Das bedeutet, dass wir es für dieselbe Beschäftigtengruppe in unseren Verwaltungen mit unterschiedlichen Akteuren zu tun haben. Die Gewerkschaften sollen ihre Zuständigkeiten unter sich klären oder aber gemeinsam verhandeln.“, sagt Dr. Alexander Dietrich, Vorsitzender des Gruppenausschusses der VKA für Verwaltung und Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite.

Uneinigkeit herrschte auch in einem weiteren Punkt: Der Marburger Bund interpretiert die im Rahmen der Tarifverhandlungen zum TV-Ärzte/ VKA getroffene Vereinbarung über die Tarifsicherung dahingehend, dass zukünftige Tarifverträge auch außerhalb des Krankenhausbereichs von ihr erfasst werden sollen. „Es handelt sich hierbei um zwei ganz unterschiedliche Felder. Die im Mai erzielte Tarifsicherungsvereinbarung bezieht sich ausdrücklich allein auf die Krankenhäuser, nicht jedoch auf die Verwaltung.“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath.

Hintergrund dessen ist das Tarifvertragsgesetz, nach dem in einem Betrieb, in dem es mehrere Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften gibt, der Tarifvertrag zur Anwendung kommt, den die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb geschlossen hat. Mit der Tarifsicherungsvereinbarung hatte die VKA dem Marburger Bund zugesichert, dass die mit ihm abgeschlossenen Tarifverträge nicht von anderen (etwa mit ver.di abgeschlossenen) Tarifverträgen in den Krankenhäusern verdrängt werden - auch wenn der Marburger Bund mit den Ärzten nur einen geringeren Teil der Beschäftigten eines Betriebes vertritt.

Aufgrund dieser Sachlage blieben die Verhandlungen ohne Ergebnis. „Wir haben vorgeschlagen, die schwierige Situation in einem gemeinsamen Gespräch mit dem dbb und dem Marburger Bund zu erörtern und zu klären. Dies hat der Marburger Bund brüsk abgelehnt und uns stattdessen mit Arbeitskampfmaßnahmen gedroht. Statt eine Lösung zu suchen, scheint er es bereits jetzt auf eine Eskalation abgesehen zu haben.“, so Dr. Alexander Dietrich.

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