Tarifrunde öffentlicher Dienst: Arbeitgeber legen attraktives Angebot vor

Entgelterhöhung um 3,5 Prozent/300 Euro „Corona-Prämie“/umfangreiche Verbesserungen für alle Beschäftigtengruppen, insbesondere für die Pflege/Laufzeit bis Ende August 2023

Berlin. Im Rahmen der Tarifrunde für die mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Kommunen und Bund hat die Arbeitgeberseite, vertreten durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium, den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion im Vorfeld der dritten Verhandlungsrunde am 22. und 23. Oktober 2020 ein Angebot unterbreitet. Dieses sieht eine Laufzeit von 36 Monaten vor. Es wird eine Erhöhung der Entgelte in drei Schritten angeboten, und zwar zum 1. März 2021 um 1,0 Prozent, zum 1. März 2022 um weitere 1,0 Prozent und zum 1. März 2023 um weitere 1,5 Prozent. Der erste Erhöhungsschritt wird mit einem Mindestbetrag von 30 Euro verbunden.

Dazu VKA-Präsident und Verhandlungsführer Ulrich Mädge: „Mit unserem Angebot an die Gewerkschaften zeigen wir mehr als deutlich, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Bereich der Daseinsvorsorge wertvolle und unverzichtbare Arbeit für die Gesellschaft leisten. Wir haben ein umfassendes und attraktives Paket entwickelt. Dieses enthält neben der Entgelterhöhung erhebliche Verbesserungen insbesondere für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Zugleich berücksichtigt es die besonderen Situationen in den einzelnen Sparten der kommunalen Arbeitgeber. Das Angebot kostet uns insgesamt 4,8 Milliarden Euro, und das mitten in der schlimmsten Rezession seit Gründung der Bundesrepublik. Nun ist es an den Gewerkschaften, kompromissbereit zu sein und dieses umfassende Angebot anzunehmen.“

Eckpunkte des Angebots:

  • Laufzeit: 1. September 2020 bis 31. August 2023
  • Lineare Erhöhung:
    • ab dem 1. März 2021 um 1,0 Przent, mindestens aber 30 Euro,
    • ab dem 1. März 2022 um weitere 1,0 Przent und
    • ab dem 1. März 2023 um weitere 1,5 Przent.
  • Corona-Sonderzahlung für alle Beschäftigten zur Abmilderung der Belastung durch die Corona-Krise, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt wird, in Höhe von 300 Euro.
  • Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost in zwei Schritten (2023 und 2024) auf 39 Stunden wöchentlich.

Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflege- und Betreuungseinrichtungen eine neu geschaffene monatliche Zulage von 50 Euro, die Pflegezulage. Die Zulage für den regelmäßigen Einsatz in Wechselschichten wird von 105 Euro auf 155 Euro erhöht. Schließlich wird die Intensivzulage von 46,02 Euro auf 96 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Für Beschäftigte in der Intensivpflege, die alle drei Zulagen erhalten, ergibt sich allein daraus eine Entgelterhöhung um monatlich 150 Euro. Zusammen mit der Erhöhung der Entgelte führt das zu einem Gehaltsplus von bis zu 8,5 Prozent.

Alle Beschäftigten in den Gesundheitsämtern erhalten für ihren besonderen Einsatz in der Corona-Pandemie in den nächsten zwei Jahren Sonderzahlungen von insgesamt maximal 1.200 Euro. Die Fachärztinnen und Fachärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst erhalten zusätzlich eine monatliche Zulage von 150 Euro.

Zudem wird mit der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für Fahrräder und eBikes das Tarifrecht modernisiert. Ebenso schaffen die kommunalen Arbeitgeber die Möglichkeit, Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung und der Nachhaltigkeit zu verwenden.

VKA-Präsident Ulrich Mädge: „Das Angebot ist mehr als nur fair, gerade vor dem Hintergrund der über Jahre eingebrochenen Finanzen der Kommunen. Damit wollen wir auch die Beschäftigung im öffentlichen Dienst attraktiver machen. Wir erwarten, dass wir auf der Basis dieses Angebots in der nächsten Verhandlungsrunde eine schnelle Einigung erzielen werden.“

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten.

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