Notlagentarifvertrag für kommunale Flughäfen: Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

Bundesweiter Notlagentarifvertrag für Flughäfen und deren Tochtergesellschaften/Corona-Sonderzahlung 2020 für Flughafenbeschäftigte vereinbart

Berlin. Die kommunalen Flughäfen befinden sich wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in einer existenzbedrohenden Lage. In dieser Situation war es fundamental, Regelungen zu treffen, mit denen Sanierung ermöglicht und Beschäftigung gesichert werden kann. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat sich in der Nacht auf den 1. Dezember 2020 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf einen gemeinsamen Notlagentarifvertrag für die kommunalen Flughäfen geeinigt. Der Tarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. September 2020 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an den kommunalen Flughäfen und deren Tochtergesellschaften. Hiermit soll die Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Flughäfen erhalten und Beschäftigung gesichert werden.

Mit dem Abschluss des Notlagentarifvertrags nach insgesamt acht Verhandlungsrunden tragen die Tarifpartner der teils existenzbedrohenden Lage der Flughäfen Rechnung. Durch die das Jahr 2020 bestimmenden Einbrüche der Passagierzahlen um bis zu 90 Prozent, die starke Reduzierung des Frachtaufkommens und des damit verbundenen massiven Rückgangs des Flugverkehrs insgesamt sind die Flughäfen von schwersten wirtschaftlichen Folgen betroffen.

Dazu Michael Müller, Verhandlungsführer der VKA und Vorsitzender des VKA-Gruppenausschusses für Flughäfen: „Die Verkehrsflughäfen benötigen in dieser beispiellosen Krise sinnvolle Instrumente zur Kostenkompensation. Wir wollen unser Personal halten und niemanden in die Arbeitslosigkeit schicken, auch um wieder mit dem Luftverkehr wachsen zu können. Die Kurzarbeit kann einiges abfedern. Nun aber war es an der Zeit, Maßnahmen zu vereinbaren, die einen angemessenen Beitrag leisten, um die Wirtschaftlichkeit der Flughäfen schnellstmöglich wiederherzustellen. Daher bin ich froh, dass wir mit den Gewerkschaften nach intensiven und teilweise zähen Verhandlungen endlich eine Einigung erzielen konnten, die uns die erforderliche Luft zum Atmen und gleichzeitig den Beschäftigten eine Arbeitsplatzgarantie gibt.“

Abweichend vom TVöD gelten nun bis zum 31. Dezember 2023 befristet Notlagenregelungen für die Flughafenunternehmen und deren Tochtergesellschaften, die sich ebenfalls in einer Notlage befinden. So sieht der Notlagentarifvertrag beispielsweise vor, ab 1. Januar 2022 die Arbeitszeit der Beschäftigten um 6 Prozent reduzieren zu können, mindestens aber um eine Stunde. Außerdem wird die leistungsorientierte Bezahlung in den Jahren 2020 bis 2022 ausgesetzt.

Die im Zuge der Tarifeinigung für den kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 vereinbarte Tariflohnsteigerung greift in der ersten Erhöhungsstufe erst ab 1. Oktober 2022. Für die von diesem Notlagentarifvertrag erfassten Unternehmen wurde zudem ein „Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung Flughäfen 2020“ vereinbart, der sich an dem am 25. Oktober 2020 vereinbarten „Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung 2020“ orientiert. Dabei kommen noch in diesem Jahr für die Flughafenbeschäftigten Beihilfen zur Abmilderung der Belastungen der Corona-Pandemie zur Auszahlung, die nach Entgeltgruppen gestaffelt bis zu 800 Euro betragen.

Zusätzliches Ziel der Tarifvereinbarung war es, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Dies sieht der Notlagentarifvertrag bis zum Ende der Laufzeit, längstens bis zum 31. Dezember 2023, vor. Eine Revisionsklausel regelt die Bedingungen, die zu einem Kündigungsrecht der Tarifvertragsparteien für jeden einzelnen Flughafen oder zu vorgezogenen Entgelterhöhungen führen.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten.
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