Tarifeinigung im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst bringt deutliche finanzielle Aufwertung für die Beschäftigten

Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen und der Sozialarbeit erhalten jeweils eine monatliche Zulage/Bis zu vier Regenerationstage pro Jahr für alle Beschäftigten/Laufzeit der tarifvertraglichen Regelungen bis zum 31. Dezember 2026

Berlin. Am heutigen Abend haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Tarifeinigung für die rund 330.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) erzielt, welche die Eingruppierung und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in diesem Bereich zum Gegenstand hat.

Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA: „Die Tarifverhandlungen waren alles andere als einfach und teilweise enorm festgefahren. Daher bin ich umso erleichterter, dass wir nach einem fast viertägigen Verhandlungsmarathon endlich eine Tarifeinigung erzielt haben. Während die Gewerkschaftsforderungen zu Beginn der Verhandlungen für die Kommunen nicht leistbar gewesen wären, haben wir letztlich einen für die kommunalen Arbeitgeber im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen gangbaren Kompromiss erreicht – einen Kompromiss, der der gesellschaftlichen Bedeutung und der einhergehenden Anforderungen der Tätigkeit gerecht wird und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Kommunen weiterhin sicherstellt. Die Attraktivität des kommunalen Sozial- und Erziehungsdienstes wird spürbar erhöht und dieser noch einmal enorm aufgewertet.“

Die wichtigsten Punkte der Tarifeinigung in der Übersicht:

Regenerationstage: Alle Beschäftigten erhalten ab diesem Jahr 2 Regenerationstage.

SuE-Zulage: Ab 1. Juli 2022 erhalten die Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a (u.a. Erzieherinnen und Erzieher) eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (in den Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15) erhalten ab 1. Juli 2022 ebenfalls eine Zulage in Höhe von 180 Euro. Diese Zulage kann auf Wunsch der Beschäftigten zu einem Teil in Freizeit umgewandelt werden (maximal 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr). Die Zulagen allein erhöhen die Personalkosten der kommunalen Arbeitgeber im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes um jährlich 3,7 Prozent.

Anpassung der Stufenlaufzeiten: Die bestehenden Regelungen zu den Stufenlaufzeiten im Sozial- und Erziehungsdienst werden zum 1. Oktober 2024 an die allgemeinen Regelungen der übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst angepasst. Damit gelten für die SuE-Beschäftigten für das Erreichen der jeweils nächsten Erfahrungsstufe in der jeweiligen Entgeltgruppe keine verlängerten Stufenlaufzeiten und keine vorgezogenen Endstufen mehr.

Laufzeit: Die Regelungen haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2026.

Positiv zu werten ist, dass die Gewerkschaften im Verlauf der dreitägigen Verhandlungsrunde von ihren aus Arbeitgebersicht nicht umsetzbaren Vorstellungen zum Thema der umfassenden Höhergruppierungen und zur Entlastung der Beschäftigten abgerückt sind. „Wir haben deutlich aufgezeigt, wo die Grenze des Leistbaren für die kommunalen Arbeitgeber liegt. Das Ergebnis ist sicherlich dennoch eine Herausforderung für die kommunalen Arbeitgeber, aber auch ein eindeutiges Zeichen dafür, dass wir die oft herausragende Leistung unserer Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst durch eine faire und wertschätzende Vergütung würdigen“, so Karin Welge. „Wir müssen klar sagen, dass wir an die äußerste Grenze des Machbaren gegangen sind, sowohl fiskalisch als auch was die Arbeitsbedingungen angeht. Der weiter wachsende Arbeitskräftemangel in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes ist ein Problem, für das es viele Ursachen, aber keine leichten Antworten gibt. Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst profitieren mit der heutigen Einigung sowohl von dieser ‚Sonderrunde‘ als auch von den Ergebnissen der nächsten Lohnrunde, die Anfang 2023 beginnen wird. Diese Sonderstellung besitzt nur diese Beschäftigtengruppe im kommunalen öffentlichen Dienst. Das muss man nochmal deutlich betonen.“

Weitere Informationen zur Tarifrunde finden Sie unter: tarifrunde-sozial-und-erziehungsdienst.vka.de

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,4 Millionen Beschäftigten.

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