„Problemverschiebung und keine Entlastung“: VKA warnt vor Milliar-denbelastung durch Entlastungsprämie

Berlin. Die Bundesregierung beabsichtigt laut Koalitionsbeschluss vom 12. April 2026, Arbeitgebern zu ermöglichen, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro zu zahlen.

Was auf den ersten Blick wie eine Entlastung wirkt, ist bei näherer Betrachtung aber eine Belastung. Es handelt sich um eine Verschiebung zu Lasten der ohnehin überstrapazierten kommunalen Haushalte: Die Prämie würde auf der einen Seite die Beschäftigten entlasten – die Kosten trägt der Arbeitgeber, das Geld fehlt dann aber an anderer Stelle. Für die rund 10.000 kommunalen Arbeitgeber entstünden dadurch ungeplante zusätzliche finanzielle Belastungen im Milliardenbereich. Milliarden, die dringend benötigt werden: für Investitionen in die Zukunft, zum Beispiel für die Realisierung der Energie- und Verkehrswende.

Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Präsident der VKA:
„Eine Prämie in einer Wirtschaftsflaute zu Lasten von Industrie, Gewerbe, Handwerk und der finanziell klammen Kommunen, ohne die Betroffenen vorher zu hören, ist handwerklich schlecht gemacht und als zusätzliche finanzielle Belastung ein falsches Signal. Dieses Abladen der Verantwortung auf fremden Schultern durch den Bund ist eine Problemverschiebung und keine Entlastung.“

Zahlungen an Beschäftigte werden im kommunalen öffentlichen Dienst auf der Rechtsgrundlage von Tarifverträgen geregelt. Die nächste Tarifrunde für den TVöD findet im Frühjahr 2027 statt, eine Auszahlung der Entlastungsprämien soll nach dem Koalitionsbeschluss aber nur 2026 möglich sein. Demnach wären neben dem öffentlichen Dienst auch zahlreiche andere Branchen in der Bundesrepublik nicht in der Lage, die Frage der Entlastungsprämie im Rahmen von Tarifverhandlungen sozialpartnerschaftlich zu klären, wenn deren Tarifverhandlungen nicht in den verbleibenden Monaten des Jahres 2026 geführt werden.

Dr. Michel weiter:
„Der Koalitionsbeschluss sorgt zwar formal nur für eine Ermöglichung der Prämienzahlung, er erzeugt aber zugleich einen politischen Erwartungsdruck – und das, ohne den dafür notwendigen wirtschaftlichen und tariflichen Rahmen in den Blick zu nehmen. Arbeitgeber sollen zahlen, ohne dass sichergestellt wird ist, dass diese Belastung in den Gesamtzusammenhang von Tarifverhandlungen eingebettet werden kann. Wenn der Bund dieses Instrument schon einführt, muss er wenigstens so nachbessern, dass eine Entlastungsprämie auch im Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen im Jahr 2027 gezahlt werden kann.“

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Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,6 Millionen Beschäftigten.

Pressekontakt:
Matthias Rebbert
Telefon: (030) 209 699 462, Mobil: 0171 991 142 9, E-Mail: matthias.rebbert@vka.de

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