Tarifverhandlungen

Aufgabe der VKA ist es, die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten zu regeln und Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu schließen. Die Tarifverträge enthalten unter anderem allgemeine Vorschriften, Regelungen zur Arbeitszeit und zum Entgelt sowie zu Urlaub, Befristung und Kündigung.

Im Blick des öffentlichen Interesses stehen regelmäßig die Tarifverhandlungen zum Entgelt. Dabei sind die Tarifrunden für den öffentlichen Dienst von übergeordneter Bedeutung. Der Tarifabschluss zwischen VKA und Bund sowie den Gewerkschaften ver.di und dbb hat für über zwei Millionen Beschäftigte Gültigkeit.Weitere Arbeitgeber – private, kirchliche und freigemeinnützige - orientieren sich bei ihren Abschlüssen häufig an den Abschlüssen des öffentlichen Dienstes. Der Tarifabschluss hat damit eine breite Wirkung. Ebenso von öffentlichem Interesse sind die Entgelttarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern.

Tarifverhandlungen zum Beispiel zu den Themen Entgeltordnung, Zusatzversorgung oder die Verhandlungen im Rahmen des Europäischen Sozialen Dialoges stehen hingegen weniger im öffentlichen und medialen Fokus. Gleichwohl sind auch diese Verhandlungen und Tarifverträge für die kommunalen Arbeitgeber von großer Wichtigkeit.

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