Arbeitsmarktrichtlinie

Mit der seit dem Jahr 2008 bestehenden Richtlinie über eine Arbeitsmarktzulage der VKA kann an Beschäftigte zusätzlich zu dem ihnen zustehenden Entgelt eine widerrufliche Zulage in Höhe von bis zu 20 Prozent der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt werden. Die Umsetzung der Richtlinie hat die VKA an ihre Mitgliedverbände freigegeben. Der jeweilige Mitgliedverband kann entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen, z.B. Präsidiumsvorbehalt, die Richtlinie zur Anwendung kommt.

Richtlinie als Download

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