Praktikanten-Richtlinie

Die Praktikanten-Richtlinie ist zuletzt im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes  (Mindestlohngesetz – MiLoG), das am 16. August 2014 in Kraft getreten ist, geändert worden. Praktika, die unter das Mindestlohngesetz - MiLoG fallen, und die mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten sind, fallen nicht unter den Geltungsbereich der Praktikanten-Richtlinie.

Vom Anwendungsbereich erfasst sind Praktika, die in der Verwaltung oder einem Betrieb abgeleistet werden, auf die keine tarifvertraglichen Vorschriften Anwendung finden und die vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetz - MiLoG ausgenommen sind.

Richtlinie als Download

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